Ergotherapeutische Leistungen

Ergotherapie ist in Deutschland ein anerkanntes Heilmittel und kann durch Ihren Hausarzt, den Kinderarzt, Orthopäden etc. verordnet werden.

In unserer Praxis bieten wir Ihnen folgende ergotherapeutische Leistungen an:

  • Motorisch-funktionelle Behandlung
  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • Psychisch-funktionelle Behandlung
  • Hirnleistungstraining

Praxisschwerpunkte im Bereich Ergotherapie:

Abhängig von der Verordnung des Arztes können alle Behandlungen auch als Hausbesuch durchgeführt werden.

Die Anzahl und das verordnete Heilmittel bestimmt jeweils der verordnende Arzt, abhängig von seinem Budget. Die Verordnung muss innerhalb von 7 Tagen bei uns eingegangen sein, sonst verliert diese ihre Gültigkeit. Deshalb möchten wir Sie bitten, sich umgehend bei uns anzumelden, wenn Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt erhalten haben.

Wenn Sie kassenärztliche Leistungen in unserer Praxis erhalten, sind wir verpflichtet, bei der ersten Behandlung die gesetzliche Zuzahlung gemäß § 32 Abs. 2 SGB V, in Höhe von 10 % des Gesamtwertes und die Rezeptgebühr von 10,- € pro Rezept, von Ihnen zu verlangen.

Natürlich können Sie jede kassenärztliche Leistung auch privat bei uns erhalten.

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